Informationen für die Übergänge der Klassen finden Sie hier.

Ü1 -  Übergang von der Kita in die Schule (Schuljahr 2025/26)

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Schulaufnahmeverfahren.

Januar 2025:   Schulanmeldung mit Schulaufnahmegespräch vom 13.01. bis 17.01.2025 (Bitte füllen Sie bereits zu Hause das Anmeldeformular aus.)

30.05.2025:       Ausgang der Bescheide zur Einschulung / Rückstellung

15.07.2025:     18.30 Uhr Elternversammlung der zukünftigen ersten Klasse(n)    

06.09.2025      10.00 Uhr Feierliche Schulaufnahme

08.09.2025      Erster Schultag    

Der Flyer "Eltern als Bildungspartner" gibt Ihnen weitere wertvolle Hinweise.         

                                                                                                   

Ü5 - Übergang von Klasse 4 an eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) (Schuljahr 2025/26)

Zeitplan Schuljahr 2025/26

Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden Sie Ihr Kind direkt an der gewünschten Schule mit einer genehmigten Leistungs- und Begabungsklasse an. Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests (08.03.2025) und eines Eignungsgespräches festgestellt. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Klassenleiterin/ den Klassenleiter Ihres Kindes, wenn Sie über eine Leistungs- und Begabungsklasse für Ihr Kind nachdenken. Die Antragsfrist auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule an die zuständige Klassenlehrkraft zur Eignung für eine Leistungs- und Begabungsklasse endet am 06.01.2025. Hier finden Sie einen weiterführenden Flyer für die LuBK. 

 weitere Informationen:
 - Aufnahmeantrag
 - FAQ-Anmeldung zur Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse
 - Grundschulempfehlung 
(Formular)
 - schematische Darstellung Ü5-Verfahren

 

Ü7 - Übergang von Klasse 6 an eine weiterführende Schule (Schuljahr 2023/24)

Zeitplan Schuljahr 2024/25

Hier erhalten Sie die Informationen aus der 1. Elternversammlung (mit wichtigen Terminen) nochmals zu Ihrer Information.

Zusätzliche weiterführende Informationen des Ministeriums finden Sie in dieser umfangreichen Broschüre und den weiteren Links:
- Anmeldeformular
- Hinweise zum Ausfüllen des Anmeldeformulars
- FAQ zum Übergangsverfahren Sek I
- Übersicht Ablauf Ü7-Verfahren
- Übersicht: An wen muss ich mich wenden?

Sehr geehrte Eltern,
Ihnen wird mit dem Halbjahreszeugnis das Grundschulgutachten für Ihr Kind und das Anmeldeformular zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule durch die Grundschule ausgehändigt. Sollten Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einem Gymnasium wünschen, muss Ihr Kind die Eignung für den sechsjährigen Bildungsgang am Gymnasium nachweisen. Gemäß § 53 Absatz 5 Brandenburgisches Schulgesetz bedarf es keiner Eignungsprüfung für eine Schülerin oder einen Schüler, wenn die Schülerin oder der Schüler über die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verfügt und die Summe der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und
erste Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Wert sieben nicht übersteigt. Die Eignungsprüfung findet an ausgewählten Stützpunktschulen in der Region in Form eines Probeunterrichts an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Ich möchte Sie darüber informieren, dass folgender Termin für die Durchführung des Probeunterrichts feststeht:
Freitag, 14.03.2025 eintägiger Probeunterricht an ausgewählten Gymnasien.

Soweit Ihr Kind für diese Eignungsprüfung in Betracht kommt, erhalten Sie vom Staatlichen Schulamt, Brandenburg an der Havel, ab dem 21.02.2025 (PA) eine schriftliche Einladung. In der Einladung wird Ihnen die durchführende Schule bekannt gegeben. Eine Terminwahl oder eine Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich.
Sollten Sie im Erst- und im Zweitwunsch eine Gesamtschule anwählen und Ihr Kind verfügt nicht über die Voraussetzungen von der Eignungsprüfung befreit zu werden, kann Ihr Kind bei Ablehnung der Aufnahme an beiden Gesamtschulen nicht nachträglich an einem Gymnasium aufgenommen werden (keine erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht).

Weiterer Hinweis: Im Übergangsverfahren für die Jahrgangsstufe 7 können Eltern die neue Schule unter der Bezeichnung "Neue Oberschule der Stadt Brandenburg in der Caasmannstraße" anwählen. Die Schule wird am Standort Caasmannstraße 11,14770 Brandenburg an der Havel eingerichtet. Durch den Standort bedingt ist die Schule somit insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit dem Wohnort Eigene Scholle, Wilhelmsdorfer Vorstadt, Quenz sowie den Ortsteilen Schmerzke, Wust und Gollwitz interessant. Die integrativ orientierte Oberschule wird mit einem offenen Ganztag und gemeinsamen Unterricht aufgebaut.

Sehr geehrte Eltern der Klasse 6, am 31.01.2025 händigen wir Ihnen das Grundschulgutachten und die Anmeldeformulare für die weiterführende Schule aus. Laut Vorschrift sind diese Papiere den Eltern persönlich zu überreichen. Sie können uns gestatten, diese am Ausgabetag Ihrem Kind oder einer von Ihnen beauftragten Person mitzugeben.

Das Staaatliche Schulamt übersandte uns Hinweise zum Ausfüllen der Ü7-Unterlagen. Diese finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen

M. Altenkirch (Schulleiterin)

Anmeldung